Zusammenfassung
Teilhabechancen
spielen im Kontext von Gesundheit eine wichtige Rolle. Diesen Zusammenhang betont das
bio-psycho-soziale Modell von Behinderung
, das auch Grundlage des Bundesteilhabe- und des
Teilhabestärkungsgesetz
es ist. Gleichzeitig machen die dort zum Tragen kommenden Definitionen von Behinderung deutlich, dass diese nicht naturwüchsig ist, sondern erst im Zusammenspiel von individuellen Beeinträchtigungen und gesellschaftlichen Barrieren entsteht. Im Zuge der Veränderung der
Sozialgesetzgebung
rückt auch das Thema „Behinderung und Gesundheit“ mehr in den Fokus. Das Kapitel klärt zunächst die zentralen Begriffe, stellt dann statistische Daten rund um das „Leben mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Deutschland“ vor und verbindet diese mit dem Thema Gesundheit. Mit Hilfe der
Teilhabeberichterstattung
der Bundesregierung wird auf die noch unbefriedigende Datenlage zum Zusammenhang von Beeinträchtigungen, Behinderung und Gesundheit verwiesen. Das Kapitel betrachtet im Licht der ICF der WHO, welche Rolle das BTHG in diesem Kontext spielt und welche Bedeutung dabei Prävention haben muss. Ein Exkurs zur
Prävention
in besonderen Wohnformen zeigt mit einer
Feldstudie
exemplarisch auf, welche Perspektiven das Fachpersonal und auch die dort lebenden Menschen mit Beeinträchtigungen auf
Prävention
haben. Unter Bezug auf den Ansatz der
Salutogenese
wird die Bedeutung des
demographischen Wandel
s für das Thema Gesundheit und Behinderung behandelt sowie die Frage, was beeinträchtigte Menschen im Laufe ihres Lebens gesund hält. Schließlich wird ausgelotet, wie
Gesundheitskompetenz
en von Menschen mit Beeinträchtigungen durch den Abbau von Barrieren erweitert werden können. Eine Auswertung erster Ergebnisse der repräsentativen
Teilhabebefragung
rundet das Kapitel ab. Mit diesen Daten soll es möglich werden, die Sicht von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen auf den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu vergleichen. Damit werden zahlreiche Versorgungslücken bzw. Zugangsbarrieren deutlich. Für die Umsetzung von Art. 25 UN-BRK – die Inanspruchnahme von
Gesundheitsangebote
n gleichberechtigt mit der Mehrheitsgesellschaft – bedarf es demnach noch großer Anstrengungen.