Im Teil 1 [1] der insgesamt dreiteiligen Darstellung des Schallschutzes von Hohlraumböden wurde über die geschichtliche Entwicklung der seit Anfang der 1980er Jahre auf den Markt gekommenen Hohlraumböden, die wesentlichen Konstruktionsprinzipien solcher Böden und über die Schallängsdämmung, dargestellt durch die bewertete Norm‐Flankenpegeldifferenz, berichtet. Im vorliegenden zweiten Teil werden die beiden Aspekte der Trittschalldämmung, und zwar des Flankentrittschallpegels — der früher auch als horizontale Trittschalldämmung bezeichnet wurde — und der Trittschallminderung (früher Trittschallverbesserung) dargestellt. Der nachfolgenden Darstellung der beiden Parameter der Trittschalldämmung liegen ca. 150 Messungen im schalltechnischen Labor zu Grunde, die zum großen Teil noch nach DIN 52 210 [3], in jüngerer Zeit selbstverständlich nach DIN EN ISO 140‐12 [4] durchgeführt wurden.