“…Beim klinisch-neurologisch unauffälligen Patienten mit Bronchialkarzinom erscheint die CT-oder MRT-Untersuchung des Schädels nicht indiziert, da sie nur in den seltensten Fällen einen positiven Befund erheben wird. Anders beim neurologisch auffälligen Patienten, bei dem die MRT Hirnmetastasen sensitiver nachweist als die CT (Wunderbaldinger et al 1999;Salomaa 2000;Sachs 2003).…”