2021
DOI: 10.1007/s10049-021-00879-9
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Spurensicherung und Verletzungsdokumentation in der Präklinik und Notaufnahme

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“…Zu Beginn jeder klinischen Untersuchung gilt es bei einwilligungsfähigem Patienten, dessen Einverständnis einzuholen. Sollte dieser nicht dazu in der Lage sein, ist vom mutmaßlichen Willen auszugehen, dass eine strafrechtliche Verfolgung der erlebten Gewalttat in seinem Interesse wäre, oder es wird eine konkludente Einwilligung erwogen [6]. Es besteht keine generelle Meldepflicht eines bekannt gewordenen Gewaltverbrechens ( § 203 Strafgesetzbuch [StGB], Verletzung von Privatgeheimnissen, "Schweigepflicht").…”
Section: Schritt 2 -Rechtliche Grundlagen Untersuchung Dokumentation ...unclassified
“…Zu Beginn jeder klinischen Untersuchung gilt es bei einwilligungsfähigem Patienten, dessen Einverständnis einzuholen. Sollte dieser nicht dazu in der Lage sein, ist vom mutmaßlichen Willen auszugehen, dass eine strafrechtliche Verfolgung der erlebten Gewalttat in seinem Interesse wäre, oder es wird eine konkludente Einwilligung erwogen [6]. Es besteht keine generelle Meldepflicht eines bekannt gewordenen Gewaltverbrechens ( § 203 Strafgesetzbuch [StGB], Verletzung von Privatgeheimnissen, "Schweigepflicht").…”
Section: Schritt 2 -Rechtliche Grundlagen Untersuchung Dokumentation ...unclassified
“…Die forensisch orientierte Ganzkörperuntersuchung dient insbesondere juristischen Aspekten im Sinne einer adäquaten und gerichtsfesten Befunddokumentation, unterliegt aber in der Regel der ärztlichen Schweigepflicht [14] und bedarf insofern einer entsprechenden Entbindung durch den/die Patienten/-in (Ausnahme: bereits primär durch die Ermittlungsbehörden beauftragte Untersuchungen gemäß § 81 Strafprozessordnung). Hiermit einhergehende juristische Aspekte werden deshalb in der Übersicht kurz zusammengefasst.…”
Section: Juristische Aspekteunclassified