2018
DOI: 10.1515/jura-2018-0165
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Sportwettbetrug (§ 265 c StGB) und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265 StGB)

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“…einer aus purer Gefälligkeit an Dritte weitergegebenen Insiderinformation fehlt es am tatbestandlichen Kernstück einer die Schlechtleistung durch eine Vorteilszusage einleitenden Absprache. 120 Der vom manipulierenden Sportakteur verfolgte außersportliche Zweck kann jedoch auch die Form einer materiellen Bestechungsprämie annehmen (Kennzeichnung B IV 2/V b im Schaubild). Deren Erhalt ist zwingend an das kollusive Zusammenwirken mit einem Vorteilsgeber gebun-den.…”
Section: Abgrenzung Der Erfassten Bestechungsprämien Von Eigens Erstrebten Wettgewinnen Und Der Weitergabe Von Insiderinformationen Aus Gunclassified
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“…einer aus purer Gefälligkeit an Dritte weitergegebenen Insiderinformation fehlt es am tatbestandlichen Kernstück einer die Schlechtleistung durch eine Vorteilszusage einleitenden Absprache. 120 Der vom manipulierenden Sportakteur verfolgte außersportliche Zweck kann jedoch auch die Form einer materiellen Bestechungsprämie annehmen (Kennzeichnung B IV 2/V b im Schaubild). Deren Erhalt ist zwingend an das kollusive Zusammenwirken mit einem Vorteilsgeber gebun-den.…”
Section: Abgrenzung Der Erfassten Bestechungsprämien Von Eigens Erstrebten Wettgewinnen Und Der Weitergabe Von Insiderinformationen Aus Gunclassified
“…und die überzeugte Hingabe an eine abstrakte Idealvorstellung des Wettstreitens ausdrückt. 923 Hiermit sind fast schon verhängnisvolle Ausgangsbedingungen für ein zur Herstellung sportlicher Fairness eingesetztes Strafrecht beschrieben. Denn es wäre mangels Zugriffs auf ebenjene intrinsische Motivation nicht nur wirkungslos, sondern geradezu kontraproduktiv.…”
Section: Geeignetheitunclassified
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