“…Der Erhalt von Lebensqualität und die Linderung belastender Symptome wie Schmerzen, Luftnot oder Angst sind Kernaufgaben der Palliativmedizin. Wenn trotz aller medikamentösen und nicht medikamentösen Maßnahmen belastende Symptome nicht zufriedenstellend gelindert werden können und für die Patienten unerträglich sind, können bewusstseinsreduzierende Medikamente in Absprache mit den Betroffenen eingesetzt werden, um die Wahrnehmung belastender Symptome zu verhindern [36,37]. Der Einsatz solcher Medikamente wird als "Gezielte Sedierung" (früher: Palliative Sedierung) bezeichnet [36].…”
Section: Pr a Xistippunclassified
“…Grundsätzlich muss vor Durchführung einer gezielten Sedierung die Indikation gestellt und dokumentiert werden. Darüber hinaus ist vor Einleitung einer gezielten Sedierung eine Reevaluation von Therapiealternativen, Prüfung der Symptomrefraktärität, Abschätzung deren Dynamik sowie Dokumentation des Leidensdrucks des Patienten auf Expertenniveau notwendig [37].…”
Section: Indikation Und Intentionunclassified
“…Eine entscheidende Voraussetzung für die Durchführung einer gezielten Sedierung ist, neben der sorgfältigen Dokumentation des Entscheidungsprozesses, die Einwilligungsfähigkeit oderbei fehlender Einwilligungsfähigkeitdie Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Patienten, falls benannt gemeinsam mit den Vertretungsberechtigten [36,37]. rechtlichen Vertreter zu besprechen.…”
Section: Entscheidungsprozessunclassified
“…Die Aufklärung und Einwilligung des Patienten bzw. seines gesetzlichen Vertreters sind Vorausaussetzungen für die Durchführung einer gezielten Sedierung und müssen dokumentiert werden [36,37]. Am Aufklärungsgespräch sollten die Angehörigen, wenn vom Patienten gewünscht, teilnehmen können.…”
Section: Aufklärung Und Einwilligungunclassified
“…Begleitung der Angehörigen und Unterstützung im Team Die Begleitung und der Einbezug der Familie bzw. Angehörigen ist zu berücksichtigen, sowohl bereits beim Aufklärungsgespräches und der Entscheidungsfindung als auch im weiteren Verlauf während der Durchführung der gezielten Sedierung [36,37]. Abhängig vom Patientenwunsch ist die Informationsweitergabe an die Familie bzw.…”
“…Der Erhalt von Lebensqualität und die Linderung belastender Symptome wie Schmerzen, Luftnot oder Angst sind Kernaufgaben der Palliativmedizin. Wenn trotz aller medikamentösen und nicht medikamentösen Maßnahmen belastende Symptome nicht zufriedenstellend gelindert werden können und für die Patienten unerträglich sind, können bewusstseinsreduzierende Medikamente in Absprache mit den Betroffenen eingesetzt werden, um die Wahrnehmung belastender Symptome zu verhindern [36,37]. Der Einsatz solcher Medikamente wird als "Gezielte Sedierung" (früher: Palliative Sedierung) bezeichnet [36].…”
Section: Pr a Xistippunclassified
“…Grundsätzlich muss vor Durchführung einer gezielten Sedierung die Indikation gestellt und dokumentiert werden. Darüber hinaus ist vor Einleitung einer gezielten Sedierung eine Reevaluation von Therapiealternativen, Prüfung der Symptomrefraktärität, Abschätzung deren Dynamik sowie Dokumentation des Leidensdrucks des Patienten auf Expertenniveau notwendig [37].…”
Section: Indikation Und Intentionunclassified
“…Eine entscheidende Voraussetzung für die Durchführung einer gezielten Sedierung ist, neben der sorgfältigen Dokumentation des Entscheidungsprozesses, die Einwilligungsfähigkeit oderbei fehlender Einwilligungsfähigkeitdie Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Patienten, falls benannt gemeinsam mit den Vertretungsberechtigten [36,37]. rechtlichen Vertreter zu besprechen.…”
Section: Entscheidungsprozessunclassified
“…Die Aufklärung und Einwilligung des Patienten bzw. seines gesetzlichen Vertreters sind Vorausaussetzungen für die Durchführung einer gezielten Sedierung und müssen dokumentiert werden [36,37]. Am Aufklärungsgespräch sollten die Angehörigen, wenn vom Patienten gewünscht, teilnehmen können.…”
Section: Aufklärung Und Einwilligungunclassified
“…Begleitung der Angehörigen und Unterstützung im Team Die Begleitung und der Einbezug der Familie bzw. Angehörigen ist zu berücksichtigen, sowohl bereits beim Aufklärungsgespräches und der Entscheidungsfindung als auch im weiteren Verlauf während der Durchführung der gezielten Sedierung [36,37]. Abhängig vom Patientenwunsch ist die Informationsweitergabe an die Familie bzw.…”
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