School Acts and the Rise of Mass Schooling 2019
DOI: 10.1007/978-3-030-13570-6_3
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Schooling and the Administrative State: Explaining the Lack of School Acts in Nineteenth-Century Prussia

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“…Zwar waren mit dem Allgemeinen Landrecht 1794 "Schulen als Veranstaltungen des Staates" definiert, doch erst mit dem Schulaufsichtsgesetz 1872 wurde die Volksschule in Preußen zumindest juristisch aus der geistlichen Aufsicht stärker herausgelöst. Dennoch reagierten die zentralstaatlichen Verordnungen weiterhin vor allem auf festgestellte Konfliktfälle und versuchten ordnend und steuernd in das bestehende Schulsystem einzugreifen (Caruso & Töpper 2019). Diese zentralen und regionalen Verordnungen wurden gesammelt in den regionalen Regierungsblättern veröffentlicht; für den späteren Zeitraum ab 1880 etwa finden sich diese in der Anzahl stark erweiterten und verzweigten Verordnungen zunehmend geordnet und kodifiziert in eigens hierfür vorgesehenen Handbüchern.…”
Section: Denise Löwe Und Daniel Töpperunclassified
“…Zwar waren mit dem Allgemeinen Landrecht 1794 "Schulen als Veranstaltungen des Staates" definiert, doch erst mit dem Schulaufsichtsgesetz 1872 wurde die Volksschule in Preußen zumindest juristisch aus der geistlichen Aufsicht stärker herausgelöst. Dennoch reagierten die zentralstaatlichen Verordnungen weiterhin vor allem auf festgestellte Konfliktfälle und versuchten ordnend und steuernd in das bestehende Schulsystem einzugreifen (Caruso & Töpper 2019). Diese zentralen und regionalen Verordnungen wurden gesammelt in den regionalen Regierungsblättern veröffentlicht; für den späteren Zeitraum ab 1880 etwa finden sich diese in der Anzahl stark erweiterten und verzweigten Verordnungen zunehmend geordnet und kodifiziert in eigens hierfür vorgesehenen Handbüchern.…”
Section: Denise Löwe Und Daniel Töpperunclassified
“…Zwar waren mit dem Allgemeinen Landrecht 1794 "Schulen als Veranstaltungen des Staates" definiert, doch erst mit dem Schulaufsichtsgesetz 1872 wurde die Volksschule in Preußen zumindest juristisch aus der geistlichen Aufsicht stärker herausgelöst. Dennoch reagierten die zentralstaatlichen Verordnungen weiterhin vor allem auf festgestellte Konfliktfälle und versuchten ordnend und steuernd in das bestehende Schulsystem einzugreifen(Caruso & Töpper 2019). Diese zentralen und regionalen Verordnungen wurden gesammelt in den regionalen Regierungsblättern veröffentlicht; für den späteren Zeitraum ab 1880 etwa finden sich diese in der Anzahl stark erweiterten und verzweigten Verordnungen zunehmend geordnet und kodifiziert in eigens hierfür vorgesehenen Handbüchern.…”
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