Straftäterbehandlung 2003
DOI: 10.1007/978-3-86226-474-2_3
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Rückfall und Bewährung von Karrieretätern nach Entlassung aus dem sozialtherapeutischen Behandlungsvollzug und aus dem Regelvollzug

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“…So betrug der anteil der Maßregelprobanden ( § § 63, 64 und 66 Stgb) an der gesamtheit der strafrechtlich Untergebrachten in Deutschland 1985 noch 7% und stieg im Jahr 2006 auf 14,3% [10]. es ist jedoch keineswegs so, dass behandelte forensische Patienten trotz der im erkenntnisverfahren festgestellten negativen legalprognose eine hohe Deliktrückfälligkeit aufweisen, vielmehr liegt die rate schwerwiegender Straftaten nach behandlung im Maßregelvollzug erheblich niedriger als im Strafvollzug [5,14,21,33].…”
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“…So betrug der anteil der Maßregelprobanden ( § § 63, 64 und 66 Stgb) an der gesamtheit der strafrechtlich Untergebrachten in Deutschland 1985 noch 7% und stieg im Jahr 2006 auf 14,3% [10]. es ist jedoch keineswegs so, dass behandelte forensische Patienten trotz der im erkenntnisverfahren festgestellten negativen legalprognose eine hohe Deliktrückfälligkeit aufweisen, vielmehr liegt die rate schwerwiegender Straftaten nach behandlung im Maßregelvollzug erheblich niedriger als im Strafvollzug [5,14,21,33].…”
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“…Bei einem Vergleich des Straf-und Maûregelvollzuges scheint der Maûregelvollzug sich als wesentlich ¹effektiverª darzustellen. Während in einem 10-Jahreszeitraum etwa 70 % der Insassen einer JVA erneut zu einer Haftstrafe (ohne Bewährung) verurteilt werden [2], liegt dieser Anteil bei Maûregelpatienten im Mittel erheblich niedriger (s. Tab. 1).…”
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