Der Weg des Verfassers führte vom Zivil-und Wirtschaftsrecht über das Verbraucherrecht zum Medizinrecht -vom Formalen zum Materialen und Prozeduralen, von einer Integration von Theorie und Praxis zur Interdisziplinarität und Schwerpunktsetzung. Der Weg ist auch durch das ausbildungspolitische Konzept des Bremer Fachbereichs Rechtswissenschaft, durch seine Liberalität und durch die Kollegialität dort beeinflusst. Das gilt auch für die medizinrechtlichen und besonders die arzthaftungsrechtlichen Themen und ihre Verbindung zum Gesundheitsrecht. Die Integration von Medizin-und Gesundheitsrecht 1 war ein Charakteristikum des Bremer Instituts für Gesundheitsund Medizinrecht (IGMR) 2 . Der folgende Text ist in gewisser Weise ein medizinrechtshistorischer, zeichnet verschiedene Stationen der Medizinrechtsentwicklung nach, verfolgt an der einen oder anderen Stelle aber auch perspektivische Überlegungen. Der Text ist in den folgenden Stationen auf das Medizinrecht, besonders das Medizinhaftungsrecht konzentriert.