1999
DOI: 10.5771/0506-7286-1999-1-150
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Regionaler Umweltschutz in der Arktis. Die völkerrechtliche Pflicht zur Zusammenarbeit und die Drittbindungswirkung eines Regionalmeerabkommens

Abstract: zungen für die Haftung der Behörde für rechtswidriges Verhalten erläutert, wobei Art. 187 e) SR Ü die Rechtsgrundlage für ein Verfahren vor der KSM gegen die Behörde ist. Am Ende der Arbeit setzt sich Seeberg-Elverfeldt mit Verfahrensfragen der KSM ausein ander (Kapitel 6). Hierbei treten zwei Fragen in den Vordergrund. Zum ersten gibt es für Klagen vor der KSM weder im SR Ü , dem Statut des ISG, noch im Durchführungsüberein kommen oder in der neuen Verfahrensordnung des ISG Klagefristen. Dieser Befund erhöht … Show more

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