2020
DOI: 10.5414/dbx00394
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Rechtsbegriff/Auslegung „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankung“ ab dem 1. Januar 2021: Beratungsergebnis der AG Bamberger Empfehlung

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“…Nach einer gemeinsamen Beratung der AG Bamberger Empfehlung im Juli 2020 wurden diesbezüglich folgende Ergebnisse publiziert, die voraussichtlich als Änderung in der Bamberger Empfehlung Eingang finden. Das Beurteilungskriterium „Schwere“ richtet sich nach: –der klinischen Symptomatik, nach Morphe und Beschwerdebild, Ausdehnung, Verlauf und Dauer der Erkrankung unter Therapie‐ und Präventionsmaßnahmen und –der Ausprägung einer arbeitsbedingt verursachten Allergie [43]. …”
Section: Kriterium „Schwere“ Und „Wiederholte Rückfälligkeit“unclassified
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“…Nach einer gemeinsamen Beratung der AG Bamberger Empfehlung im Juli 2020 wurden diesbezüglich folgende Ergebnisse publiziert, die voraussichtlich als Änderung in der Bamberger Empfehlung Eingang finden. Das Beurteilungskriterium „Schwere“ richtet sich nach: –der klinischen Symptomatik, nach Morphe und Beschwerdebild, Ausdehnung, Verlauf und Dauer der Erkrankung unter Therapie‐ und Präventionsmaßnahmen und –der Ausprägung einer arbeitsbedingt verursachten Allergie [43]. …”
Section: Kriterium „Schwere“ Und „Wiederholte Rückfälligkeit“unclassified
“…Weitere Hauterkrankungen, die das Kriterium der „Schwere“ erfüllen können, wären zum Beispiel beruflich verschlimmerte anlagebedingte Dermatosen wie das atopische Ekzem oder (selten) die Psoriasis [5]. Allergische Hauterkrankungen mit schweren Reaktionen, wie ein generalisiertes Kontakturtikaria‐Syndrom oder ein generalisiertes allergisches Kontaktekzem mit Allgemeinsymptomatik würden ebenfalls unter das Kriterium der „Schwere“ fallen, sofern die Erkrankung durch Sensibilisierung gegenüber einem nicht zu vermeidenden Arbeitsstoff verursacht wird [43]. Ebenso korrelierte die „Schwere“ in der Vergangenheit gemäß der sozialgerichtlichen Rechtsprechung mit der Dauer einer Erkrankung, sofern eine ununterbrochene dermatologische Behandlungsbedürftigkeit über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu verzeichnen war.…”
Section: Kriterium „Schwere“ Und „Wiederholte Rückfälligkeit“unclassified
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“…The joint consultation of the Bamberg Recommendation Workgroup has now decided that for future purposes, a severe skin disease is to be affirmed if there is no significant improvement in the findings after six months of "appropriate" preventive and therapeutic measures in accordance with currently valid standards (for example medical guidelines) [43].…”
Section: Occupational Dermatology Expert Opinion On Bk 5101mentioning
confidence: 99%
“…5101 auch bei Fortführung der schädigenden Tätigkeit anerkannt werden kann. Wesentliche Kriterien für die Anerkennung sind nunmehr die „Schwere“ der Hautkrankheit oder deren „wiederholte Rückfälligkeit“ [9, 10]. Anders als bei vielen anderen Berufskrankheiten‐Tatbeständen handelt es sich bei diesen am klinischen Bild und am Verlauf der Hauterkrankung orientierten Rechtsbegriffen um Merkmale, welche nicht anhand eindeutig definierter Parameter quantifiziert oder durch technische Untersuchungsverfahren objektiviert werden können.…”
unclassified