“…Auch Angehörige von Menschen, die einen Suizid oder einen Suizidversuch begangen haben, bedürfen häufig EJMH 5, 2010 einer intensiveren Betreuung, oder beispielsweise auch die Bewohner eines Hauses, das soeben abgebrannt ist. Im Gegensatz zur Psychischen Ersten Hilfe hat diese "Psychische Zweite Hilfe" oft auch eine soziale Komponente, so dass diese Hilfe "Psychosoziale Notfallhilfe" genannt wird (LASOGGA 2008b). Diese Psychosoziale Notfallhilfe wird in Deutschland überwiegend von Notfallseelsorgern (NFS) geleistet, teilweise auch von so genannten "Kriseninterventionsteams" (KIT).…”