Weil Nachhaltigkeit ein multidimensionales und multifunktionales Konzept ist, 1 ist es mitunter rechtlich schwer greifbar. Dennoch beschäftigt eine zentrale Dimension der Nachhaltigkeit, die intergenerationelle Gerechtigkeit (A.), vermehrt Verfassungs-und Höchstgerichte weltweit. Dabei sind auch die mit der intergenerationellen Gerechtigkeit unmittelbar verbundenen Fragestellungen rund um die Verantwortung für und Rechte von zukünftigen Generationen nicht ohne rechtliche Herausforderungen (B.). Philosophische Problemstellungen wirken sich auf Ansätze der Verrechtlichung aus. Überdies lässt sich ein Rechtskonzept zukünftiger Generationen nicht ohne weiteres mit wesentlichen Grundvoraussetzungen menschenrechtlicher Rechtsschutzsysteme vereinbaren. Nachfolgend werden zwei gerichtliche Entscheidungen aufgegriffen, um aufzuzeigen, wie Gerichte mit derartigen konzeptionellen Schwierigkeiten umgehen und welche Lösungsansätze sie entwickeln (C.).
A. Verantwortung für zukünftige Generationen als Element der NachhaltigkeitDie Definition des bis heute diskursleitenden 2 Brundtland-Berichts aus dem Jahr 1987 macht die Verantwortung für zukünftige Generationen zu einem wesentlichen Element des Nachhaltigkeitsbegriffes. Der Bericht definiert dauerhafte bzw. nachhaltige Entwicklung als eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart, der heutigen Generation, befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse 6 Als "Standard" für die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen sieht R. Abate wiederum das Konzept der nachhaltigen Entwicklung, was die Wechselbeziehung dieser beiden Konzepte verdeutlicht, s.