2014
DOI: 10.9785/ovs-fr-2014-146
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Plus est in re quam in existimatione: „Es gilt, was ist, nicht was geschwätzt wird“ (Enno Becker)

Abstract: Der fachwissenschaftlichen Auseinandersetzung ist er bei all dem treu geblieben. Kommentierungen, Vorträge und Aufsätze aus seiner Feder haben Kernfragen des Einkommensteuerrechts, namentlich des Unternehmenssteuerrechts in den Blick genommen. Seine wegweisende -gemeinsam mit Franz Wassermeyer verfasste -Kommentierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ( § 20 EStG) steht für seine analytische Kraft ebenso wie für seinen praktischen Blick. Die Bedeutung seiner Publikationen, aber auch sein Einsatz für seine stud… Show more

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