und begründete sie mit dem Kongruenzprinzip der Demokratie: "Ich fordere, dass Frauen bei denjenigen Gesetzen, welche sie selbst betreffen, eine Stimme haben. Ich fordere diese Stimme für sie auch da, wo es gilt, Vertreter des ganzen Volkes zu wählen -denn wir Frauen sind ein Teil dieses Volkes." (zit.n. Rosenbusch 1998, 286) Die Paulskirchen-Verfassung von 1848 sah nur ein allgemeines Männerwahlrecht vor; Frauen als Staatsbürgerinnen waren nicht vorgesehen. Allerdings sah Otto-Peters selber Grenzen der staatsbürgerlichen Rolle: "So wenig, wie eine Frau sich zur Besetzung eines Staatsamtes eignen würde, so wenig wird sie sich auch eignen, ein Schlossermeister oder Schmied zu werden." (ebd.) Rosenbusch schreibt dazu, dass "auch die fortgeschrittensten Frauen dabei stehen (blieben), den Anspruch der Frauen auf Teilhabe zu postulieren, (…) zu einem öffentlichen Auftreten für politische Rechte ist es nicht gekommen". (ebd., 287). Da in Deutschland den Frauen die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und die Mitgliedschaft in politischen Vereinen verwehrt war, konzentrierte sich die frühe Frauenbewegung auf die Forderung nach Bildung und Zugang zur Erwerbstätigkeit (Günther 2017). Politische Rechte wurden erst in den 1870er Jahren wieder sehr entschieden von Hedwig Dohm (1831-1919) gefordert. Sie rief ihre Geschlechtsgenossinnen 1873 dazu auf: "Fordert das Stimmrecht, denn über das Stimmrecht geht der Weg zur Selbständigkeit und Ebenbürtigkeit, zur Freiheit und zum Glück der Frau" (zit.n. Rosenbusch 1998, 287). Angeregt u.a. von den Schriften John Stuart Mills argumentierte Dohm gleichheitstheoretisch und menschenrechtlich: "Wie die Frauen Kinder gebären, darum sollen sie keine politischen Rechte haben. Ich behaupte: weil die Männer keine Kinder gebären, darum sollen sie keine politischen Rechte haben, und ich finde die eine Behauptung mindestens ebenso tiefsinnig wie die andere." (zit.n: ebd., 292). Parteien hatten sich bis dahin nicht für das Frauenstimmrecht stark gemacht. Der SPD kommt das Verdienst zu, sich als erste Partei in Deutschland -gestützt auf August Bebels Klassiker "Die Frau und der Sozialismus" von 1879 -für ein allgemeines, geschlechterneutrales Wahlrecht einzusetzen. Für Bebel waren Frauenrechte Teil der sozialen Frage. Clara Zetkin (1857-1933) schätzte die Bedeutung des Frauenstimmrechts zunächst nicht sehr hoch ein, revidierte ihre Skepsis jedoch und wurde in der proletarischen Frauenbewegung zur stärksten Befürworterin. Sie hat die SPD in dieser Frage entscheidend beeinflusst (ebd., 306). 1891 stand die Forderung im SPD-Wahlprogramm und Bebel stellte 1895 im Reichstag erstmals einen entsprechenden Antrag, der freilich abgelehnt wurde. 3 Seit den Reichstagswahlen von 1903 beteiligten sich Sozialdemokratinnen zunehmend an den Wahlkämpfen. Da dort nun auch für das Frauenstimmrecht geworben wurde, erlebte auch die Frauenstimmrechtsbewegung einen ersten Aufschwung. Es war dann die Verbindung von Frauenversammlungen mit Straßendemonstrationen, eine Idee Zetkins, welche ein wichtiges Zeichen setzte....