Zusammenfassung Der Beitrag untersucht anhand der Verfassungen, inwieweit die Institutionenpolitik in Ostdeutschland mit der Einführung der Institutionen abgeschlossen war. Er zeigt, dass die Verfassungen häufig geändert wurden, gibt einen Überblick über die ähnlichen Materien und Gründe dieser Änderungen sowie über die Verfassungsdynamik jenseits des Verfassungstextes. Der Beitrag argumentiert, dass die Verfassungspolitik und Verfassungsauslegung in den neuen Ländern Integrationsdefizite der Bundesebene kompensieren kann und sondiert die Mechanismen dieses Ausgleichs. Da die Einbettung in den bundesdeutschen Föderalismus ihre Risiken abmildert, könnten die Freiräume für integrationsförderliche politisch-institutionelle Experimente stärker genutzt werden.