Das einzelfallbezogene Reha-Management ist seit Jahren ein fester und unverzichtbarer Bestandteil in der Heilverfahrenssteuerung der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Die bisherigen Erfahrungen der einzelnen Unfallversicherungsträger im Reha-Management wurden in einem EckpunktePapier 2008 sowie konkretisiert in einem Handlungsleitfaden 2010 zusammengefasst und 2014 aktualisiert [1,2]. Dabei war es das Ziel, ein einheitliches Bild bezüglich des Reha-Managements der Gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber Versicherten, Unternehmern und anderen beteiligten Rehabilitationspartnern zu fördern und den Unfallversicherungsträ-gern (UV-Trägern) gleichzeitig zu ermög-lichen, branchen-und aufgabenbezogene Besonderheiten zu erhalten [2]. Im Rahmen dieses dynamischen Prozesses bringen Rehabilitationskliniken mit Beteiligung an der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) wesentliche Kompetenzen ein. In dem nachfolgenden Beitrag sollen langjähri-ge Erfahrungen einer BGSW-Klinik mit dem Reha-Management der DGUV und die daraus resultierenden Erwartungen an dessen zukünftige Weiterentwicklung dargestellt werden.
Rolle der BGSW-Klinik im Reha-Management der DGUVRehabilitations-bzw. BGSW-Kliniken können als Netzwerkpartner im Heilverfahren der DGUV gemeinsam mit Durchgangsärzten (D-Ärzten) und Reha-Managern eine Schrittmacher-und Lotsenfunktion übernehmen. Diese besondere Rolle resultiert zunächst aus der Tatsache, dass die im Handlungsleitfaden geforderte Orientierung des RehaManagements an dem biopsychosozialen Modell der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit Behinderung und Gesundheit (ICF) seit Jahren als obligatorische konzeptionelle Basis der Arbeit in modernen zertifizierten BGSW-Kliniken gilt. Zudem ist in keinem anderen Abschnitt des Heilverfahrens eine derart direkte kontinuierliche Arbeit mit den Rehabilitanden über längere Zeiträume gegeben wie während der stationären Rehabilitation. In der BGSW-Klinik besteht ein ganztägiger Kontakt zwischen Reha-Team und Rehabilitanden über Wochen, was beim Aufdecken heilverfahrensrelevanter Kontextfaktoren eine entscheidende Hilfe sein kann. Die besondere Rolle der BGSW-Kliniken begründete sich auch in der Tatsache, dass mit Ausnahme der Komplexen Stationären Rehabilitation (KSR), die BG-Kliniken vorbehalten ist, je nach Spezialisierungsgrad das vollständige rehabilitative Leistungsspektrum der DGUV mit Frührehabilita-tion, Berufsgenossenschaftlicher Stationärer Weiterbehandlung (BGSW), Erweiterter Ambulanter Physiotherapie (EAP), Arbeitsplatzbezogener Muskuloskeletaler Rehabilitation (ABMR) sowie ambulanten Leistungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Testverfahren) angeboten wer-