“…Während für die präklinische Notfallmedizin Alarmierungsketten, Notrufannahme, Hilfsfristen, die Aus-und Fortbildung, Mindestzusammensetzung und Qualifikation sowie Ausrüstung des Notfallteams standardisiert und größtenteils gesetzlich geregelt sind, fehlen für die innerklinische Notfallmedizin entsprechende Regelungen weitestgehend [7,8,13,17,23,25]. Dies ist umso erstaunlicher, da im Rahmen der innerklinischen Notfallversorgung häufig medizinisches Fachpersonal unmittelbar vor Ort ist, das Eintreffen der MET in aller Regel deutlich früher erfolgt als in der Präklinik und dem MET die gesamten Ressourcen eines Krankenhauses zur Verfügung stehen, wie beispielsweise die Koronarangiographie, Computertomographie etc.…”