“…Sinn und Zweck der Vor-schrift ist es, Publizität bezüglich der Frage zu erzeugen, inwieweit die Bestimmungen des Kodex innerhalb der Gesellschaft eingehalten werden. 1036 Durch einen Vergleich der Entsprechenserklärung mit dem Kodex sollen (potenzielle) Anleger im Sinne eines "Benchmark" überprüfen können, ob eine Aktiengesellschaft die Standards des Kodex einhält. 1037 Dies zwingt die Gesellschaften, Organisations-und Führungsentscheidungen, die bis dato selten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden 1038 , weitgehend offenzulegen und zu begründen.…”