“…B. Eigenschaften der Ereignis se oder Konventionen und Vorgaben des Mediensystems, auf Mesoebene institutionelle Ab läufe und Sachzwänge in den Redaktionen und auf Mikroebene nicht zuletzt das Wissen, die Einstellungen und die Vorstellungen der Journalist:innen und Herausgeber:innen (Freh mann & Schäfer, 2021a). Zu beachten ist dabei, dass zwischen suizidpräventiven Zielen der Gesellschaft auf der einen und berechtigten journalistischen Interessen einer freien und möglichst uneingeschränkten Berichterstattung auf der anderen Seite mitunter ein gewisses Spannungsfeld besteht (Frehmann & Schäfer, 2021a). So gehört nach dem journalistischen Berufsverständnis das wahrheitsgemäße Öffentlichmachen von Sachverhalten zu den zen tralen Aufgaben journalistischer Arbeit (Deutscher Journalisten-Verband, 2020, S. 2), wäh rend die Suizidprävention auf Basis der theoretischen Überlegungen und empirischen Be funde (s. Kapitel 3.1) eine zurückhaltende Berichterstattung empfiehlt, die u. a. auf Details zu Suizident:innen, Suizidmethoden oder Suizidorten verzichtet (WHO, 2017).…”