“…Eine Möglichkeit zur morphologischen Kontrolle dieser Schleimhautbefunde m ittels Saugbiopsie bestand damals noch nicht, so daß aus diesen Befunden nicht ersehen werden kann, ob es sich um eine irreversible morphologische Schädigung des Drüsenparenchyms oder nur um eine zeitlich begrenzte funktionelle Minderleistung der Magendrüsen im Sinne einer Sparfunktion gehandelt hat. Von Ewald [7], Strehler [27,28] …”