Der Schutz der Kulturgüter erweist sich weltweit als unerlässlich. Dies betrifft etwa die Kontrolle des Zugangs zu archäologischen, historischen und künstlerischen Gütern und die Verhinderung ihrer Plünderung und des damit verbundenen rechtswidrigen Handels. 1 In einigen Regionen der Welt ist die Gefährdung der Güter jedoch größer als in anderen, vor allem in den Herkunftsländern, die sich von den so genannten Import-oder Marktländern unterscheiden. 2 In den Ländern Lateinamerikas ist das Schutzbedürfnis besonders groß. Aus diesem Grund wird in der vorliegenden Arbeit untersucht, wie der heutige Stand der Regelungen für den Schutz von Kulturgütern in einigen mittel-und südamerikanischen Ländern aussieht. Zum Kern der Arbeit gehört es aber auch festzustellen, ob und wie die Interessen der indigenen Völker in solchen Regelungen berücksichtigt werden. Der kulturelle Reichtum Lateinamerikas ist mit der ethnischen Vielfalt dieses Erdteils wesentlich verbunden, was darauf zurückzuführen ist, dass 7,71 Prozent der Bevölkerung etwa 400 indigenen Völkern angehören. 3 Daher sollen die Länder der Region nicht nur allgemeine, meistens auf internationaler Ebene entwickelte Rechtsnormen beachten, die den Schutz von Kulturgütern normieren. Sie sollen auch den Schutz der Kulturgüter der indigenen Völker garantieren. Die Hauptfrage der Arbeit lautet somit: Wie sind der Schutz und das Eigentum von Kulturgütern in Lateinamerika rechtlich geregelt, und in welcher Weise werden indigene Kulturgüter innerhalb solcher Regelungen berücksichtigt? 1 Das ist ein weltweites Phänomen. Besonders dringend in Regionen, in denen gegenwärtig bewaffnete Konflikte stattfinden, wie etwa im Irak und in Afghanistan. Jedoch auch in anderen Regionen, unabhängig davon, ob bewaffnete Konflikte stattfinden. Gut dokumentiert ist unter vielen anderen der Fall der Vigango aus Kenia; siehe Udvardy 2003. 2 In der Regel handelt es sich um Entwicklungsländer, aber nicht immer. Weitere Staate, wie etwa Italien, Japan und Griechenland zählen auch zu den Herkunftsländern. Es gibt aber auch Länder, die sowohl Ursprungs-als auch Marktländer sind, wie es bei den drei genannten Ländern der Fall ist. 3 OAS-Dokument OEA/Ser.G/CP/doc.3281/00, 15.03.2000, Informe Anual del Instituto Indigenista Interamericano a la OAS-Asamblea General.