“…Die Augenlider waren meist geöffnet, die Bulbi nach oben verdreht [14]. Fahreignung grundsätzlich ansprechen, Aufklären und Erarbeiten von Vermeidungsstrategien; individuelle Fahrpause, wenn medikamentöse Therapie erforderlich nen, insbesondere nach einer vasovagalen, Synkope keine Einschränkung der Fahreignung besteht, entbindet den Arzt nicht von der Aufklärungspflicht [4]. Ein Mensch kann sich nur dann verantwortungsbewusst im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung [28] verhalten, wenn er um die Risiken weiß.…”