ZusammenfassungDie Leitlinie "Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)" wurde als S3-Leitlinie evidenzbasiert entwickelt. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Vernachlässigung ist Aufgabe unterschiedlicher professioneller Handlungsfelder. Aufgrund dessen wurden Angehörige aus verschiedenen Disziplinen und Professionen und aus Handlungsfeldern jenseits der Gesundheitsversorgung in die Leitlinienentwicklung einbezogen. Im interdisziplinären Prozess der Leitlinienentwicklung hat sich gezeigt, dass die Standards der evidence-based health care vor allem in Bezug auf die Bewertung und Nutzung von Evidenz beim Thema Kinderschutz Einschränkungen mit sich bringen. Die Maßstäbe der evidence-based health care bedürfen der Weiterentwicklung.