EinführungDiese Untersuchung stellt sich die Aufgabe, die 26-jährige Strafrechtsgeschichte der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (kurz: KritV) empirisch aufzuarbeiten und zu analysieren.Zum einen soll gefragt werden, ob die KritV ihre selbstgesetzten Standards, die im Einführungsartikel von Eike Schmidt im Jahr 1986 erläutert 1 und von den geschäftsführenden Herausgebern im Editorial desselben Heftes bekräftigt wurden, eingehalten hat. Das Programm der KritV engagierte sich besonders für Kritikansätze der Interdisziplinarität und der Intradisziplinarität.Interdisziplinarität bedeutet nach Schmidt, dass "Grundeinblicke in die fremde Materie" benötigt werden, um zumindest "hinter die Grundannahmen" der fremden Disziplin zu kommen. "Wechselseitiges in Frage stellen unter Inkaufnahme bleibender Zweifel", das sei ein anzustrebendes Näherungsverfahren, das für den Einzelnen zu umfassend, im "personellen Verbund" vorgenommen werden solle. Intradisziplinarität sei schon deshalb wichtig, da es "gleichartige wie übergreifende Problemstellungen" gebe, die vor den "rechtsdisziplinären Grenzen nicht Halt machen". Intradisziplinarität zeichne eine "Kombination von struktureller Gemeinsamkeit und einander ergänzendem Spezialistentum" aus.Programmatisch gefasst wurde auch die stete Beachtung der Theorie/Praxis-Verknüpfung. Als Kritikbereiche wurden die Gesetzgebung, die Rechtsanwendung und die Jurisprudenz avisiert. Als Kritiklinien fassten die Herausgeber das Infragestellen von Recht, bestimmte Schlüsselbegriffe, die Auflösung von Widersprüchen und die Internationalisierung in den wissenschaftlichen Blick. Kritikformen sollten Schwerpunktdiskussionen und kritische Analysen sein. Im Zuge der Nachzeichnung des empirischen strafrechtlichen Profils der KritV wird sich zeigen, inwieweit diese programmatischen Intentionen umgesetzt werden konnten.Zum anderen soll es Aufgabe dieser Untersuchung sein, das Profil der KritV im Bereich des Strafrechts inhaltlich nachzuzeichnen und zu sichten, welchen thematischen Schwerpunkten sich die Autoren in 26 Jahren zugewandt hatten. Abschließend wird in einer Analyse dieses Profils der Frage nachgegangen, wie sich das Spannungsverhältnis von Gesetzgebung und Strafrechtswissenschaft in 26 Jahren dargestellt hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Rechtsentwicklung seit 1986 das Strafrecht zunehmend als Sicherheitsstrafrecht ausgebaut hat. 2 Zu untersuchen sein wird, wie sich die wissenschaftlichen Beiträge der Autoren der KritV hierzu verhalten.A.