Praktisch hat die Sicherheitsgewährleistung auch auf der Ebene des individuellen Behandlungsfehlers ihre Relevanz: bei der Sicherungsauf klärung und bei der Kooperation und Kommunikation zwischen Heilberufen, Disziplinen, Abteilungen und Sektoren sowie bei der Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen. Die Nichtbeachtung von Organisationsanweisungen zu Maßnahmen des Risikomanagements kann zum individuellen Behandlungsfehler und damit zur "Parallelität" von Organisations-und Behandlungsfehlerhaftung führen. Im Arzthaftungsrecht der Kooperation und Kommunikation greifen Organisations-und Behandlungsfehlerhaftung ineinander.Wer die Pflichtenanforderungen der Organisationshaftung erfüllt, senkt das Haftungsrisiko. Weil die patientensichernde Organisationshaftung Unternehmenshaftung ist, kann sie im Arzt-Pflege/Patienten-Verhältnis zu Entlastungen führen. Die Rechtsprechung sollte durch die Betonung dieser Haftungsform dazu beitragen.