2015
DOI: 10.9785/fr-2015-0602
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Holdinggesellschaften als sog. „Dauerüberzahler“ i.S.d. § 44a Abs. 5 EStG

Abstract: Holdinggesellschaften als sog. "Dauerüberzahler" i.S.d. § 44a Abs. 5 EStG Der Begriff der "Dauerüberzahlung" umschreibt einen Besteuerungsüberhang infolge des Einbehalts und der Abführung von Kapitalertragsteuer gegenüber der im Veranlagungsverfahren geschuldeten Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. § 44a Abs. 5 EStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug vor. Der Verfasserstellt die Voraussetzungen und Wirkungen der gesetzlichen Ausnahmeregelung umfassend dar… Show more

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