2011
DOI: 10.1007/978-3-642-24681-4_1
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Grundrechtskollisionsrecht für das europäische Mehrebenensystem

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“…Während ein innerstaatlicher Vorrang der Verfassung vor der EMRK völkerrechtlich unbeachtlich ist, schlägt der völkerrechtliche Achtungsanspruch der Konvention nicht unmittelbar auf das innerstaatliche Recht durch. 76 Dies ist Folge des gemäßigten Dualismus des Grundgesetzes. Das Prinzip der Völkerrechtsfreundlichkeit, das gerade in Ansehung des dualistischen Modells des Grundgesetzes richterrechtlich entwickelt wurde, verschafft zwar eine Abmilderung, aber keine Beseitigung des Konfliktpotenzials zwischen der innerstaatlichen und der europäischen Grund-und Menschenrechtsebene.…”
Section: Fazitunclassified
“…Während ein innerstaatlicher Vorrang der Verfassung vor der EMRK völkerrechtlich unbeachtlich ist, schlägt der völkerrechtliche Achtungsanspruch der Konvention nicht unmittelbar auf das innerstaatliche Recht durch. 76 Dies ist Folge des gemäßigten Dualismus des Grundgesetzes. Das Prinzip der Völkerrechtsfreundlichkeit, das gerade in Ansehung des dualistischen Modells des Grundgesetzes richterrechtlich entwickelt wurde, verschafft zwar eine Abmilderung, aber keine Beseitigung des Konfliktpotenzials zwischen der innerstaatlichen und der europäischen Grund-und Menschenrechtsebene.…”
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