2015
DOI: 10.1007/978-3-642-54658-7
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Grundrechte

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“…1177 In verschiedenen Ausgestaltungen beinhaltet es beispielsweise das Recht am eigenen Wort, dem eigenen Bild oder den Schutz der personalen Entfaltung. 1178 Von besonderer Relevanz ist im Zusammenspiel mit dem Zugriff auf Sprachassistenten freilich das Recht am gesprochenen Wort des Betroffenen. Der hierdurch verbürgte Schutz hat primär die Garantie einer ungestörten Teilnahme am zwischenmenschlichen Kommunikationsprozess zum Inhalt.…”
Section: Beeinträchtigungunclassified
“…1177 In verschiedenen Ausgestaltungen beinhaltet es beispielsweise das Recht am eigenen Wort, dem eigenen Bild oder den Schutz der personalen Entfaltung. 1178 Von besonderer Relevanz ist im Zusammenspiel mit dem Zugriff auf Sprachassistenten freilich das Recht am gesprochenen Wort des Betroffenen. Der hierdurch verbürgte Schutz hat primär die Garantie einer ungestörten Teilnahme am zwischenmenschlichen Kommunikationsprozess zum Inhalt.…”
Section: Beeinträchtigungunclassified
“…Der Artikel dient dem Schutz der Privatsphäre, damit die Kommunikation mit einem ortsabwesenden Partner, die durch die Vermittlung Dritter zustande kommt, vor einer mit dem Kommunikationsweg zusammenhängenden typischen Gefährdungslage geschützt wird, nämlich vor dem möglichen erleichterten Zugriff Dritter auf den Inhalt und die Umstände der Kommunikation. 108 121 In seiner Ausprägung als Schutz der Privatsphäre gewährleistet das allgemeine Persönlichkeitsrecht für den Einzelnen die Existenz eines räumlich und thematisch bestimmten Bereichs, der grundsätzlich frei von unerwünschter staatlicher Einsichtnahme bleiben soll. 122 Das Bundesverfassungsgericht hebt gegenüber dem "aktiven" Element der freien Entfaltung der Persönlichkeit -der allgemeinen Handlungsfreiheit -das Recht auf Respektierung der Privatsphäre und des sozialen Geltungsanspruchs des Einzelnen hervor.…”
Section: Iunclassified
“…358 Die Einrichtungsgarantie als objektives Verfassungsrecht enthält insofern ein subjektives Recht auf die Existenz der Einrichtung und der erforderlichen Wesensmerkmale. 359 Die im Grundgesetz verankerten Einrichtungsgarantien sind allerdings nicht als Garantien eines status quo der das Wesen des Grundrechts ausgestaltenden Normen zu verstehen, sondern vielmehr als Schutz jener Normen, die der Rechtsfigur -im vorliegenden Fall der Tarifautonomie bzw. eines funktionsfähigen Tarifsystems -das Gepräge geben.…”
Section: Ffunclassified