2005
DOI: 10.3790/978-3-428-51498-4
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Geschäftsführung ohne Auftrag und die Abwicklung fehlgeschlagener Vertragsbeziehungen mit Geschäftsbesorgungscharakter

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“…Viertens sei eine Ungleichbehandlung zwischen fehlgeschlagenen Verträgen über Sachleistungen und solchen über Geschäftsbesorgungen nicht gerechtfertigt. 1162 Fünftens führt die wechselhafte Rechtsprechung in diesem Bereich zu einer erheblichen Rechtsunklarheit, weil nicht erkennbar ist, nach welchen Maßstäben der Bundesgerichtshof eine Geschäftsführung ohne Auftrag annimmt und nach welchen er die Lösung über das Bereicherungsrecht sucht. 1163 Eine generelle Lösung über das Bereicherungsrecht würde die Entscheidungen der Rechtsprechung dagegen vorhersehbarer machen und damit zu mehr Rechtssicherheit führen.…”
Section: A Berechtigte Geschäftsführung Ohne Auftrag Als Rechtsgrundunclassified
“…Viertens sei eine Ungleichbehandlung zwischen fehlgeschlagenen Verträgen über Sachleistungen und solchen über Geschäftsbesorgungen nicht gerechtfertigt. 1162 Fünftens führt die wechselhafte Rechtsprechung in diesem Bereich zu einer erheblichen Rechtsunklarheit, weil nicht erkennbar ist, nach welchen Maßstäben der Bundesgerichtshof eine Geschäftsführung ohne Auftrag annimmt und nach welchen er die Lösung über das Bereicherungsrecht sucht. 1163 Eine generelle Lösung über das Bereicherungsrecht würde die Entscheidungen der Rechtsprechung dagegen vorhersehbarer machen und damit zu mehr Rechtssicherheit führen.…”
Section: A Berechtigte Geschäftsführung Ohne Auftrag Als Rechtsgrundunclassified