“…Die Ärzteschaft fordert jedoch ab den 1890er Jahren nicht nur höhere finanzielle Entlohnung, auch ist man mit den Kompromissen, die sich aus der Position der Krankenkassen als »Nachfrageoligopol« 2 ergeben, nicht einverstanden: Die Krankenkassen bestimmen über die Kassenzulassung von Ärzten, sie können das Vertragsverhältnis kündigen -sie üben also Kontrolle über die Autonomie der ärztlichen Tätigkeit 1 Übersichten über die Fluchtlinien der Kassenarztfrage finden sich auch bei Labisch (1997) aus. Die Krankenkassen sind außerdem mit Vorständen besetzt, die medizinische Laien sind und die sich zumeist aus der Arbeiterschaft, also aus dem Versichertenkreis, rekrutieren -dies entspricht dem Prinzip der Selbstkontrolle der Leistungsberechtigten (Göckenjan 1981, S. 16;Busse et al 2017, S. 855).…”