2015
DOI: 10.5771/2193-5505-2015-3-279
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Freezing and Confiscating Crimin

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“…Ein "état de nécessité vraisemblable" ist nicht anerkannt, 756 weil es sich beim Notstand um einen rein objektiven Strafbarkeitsausschließungsgrund handle. 757 Wenn es zwar gewisse Tendenzen zur Subjektivierung auch des Notstandes gibt, so betreffen diese nicht das Vorliegen der Gefahr, sondern nur die Verhältnismäßigkeit. 758 Beim Notstand kann sich der Täter daher von vornherein nur auf einen Irrtum berufen, für den dieselben Grundsätze gelten wie bei der Notwehr.…”
Section: Fehlvorstellungen Bei Strafrechtlichen Notrechtenunclassified
“…Ein "état de nécessité vraisemblable" ist nicht anerkannt, 756 weil es sich beim Notstand um einen rein objektiven Strafbarkeitsausschließungsgrund handle. 757 Wenn es zwar gewisse Tendenzen zur Subjektivierung auch des Notstandes gibt, so betreffen diese nicht das Vorliegen der Gefahr, sondern nur die Verhältnismäßigkeit. 758 Beim Notstand kann sich der Täter daher von vornherein nur auf einen Irrtum berufen, für den dieselben Grundsätze gelten wie bei der Notwehr.…”
Section: Fehlvorstellungen Bei Strafrechtlichen Notrechtenunclassified