Familienbilder 2003
DOI: 10.1007/978-3-322-95056-7_11
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Familienbilder in afrikanischen Familienrechten

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“…Bisher fehlt es zwar noch an einer ausdrücklichen generellen Regelung der Zulässigkeit der heterologen Insemination, denn es bestehen gesetzliche und berufsrechtliche Zulässigkeitsbeschränkungen fort. 404 Jedoch ist insofern dem Verweis der zweitgenannten Auffassung auf die legislatorischen und judikativen Entwicklungen und der daraus gezogenen Schlussfolgerung eines gesellschaftlichen Wertewandels zugunsten der heterologen künstlichen Befruchtung vollumfänglich zuzustimmen.…”
Section: Ddd) Stellungnahmeunclassified
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“…Bisher fehlt es zwar noch an einer ausdrücklichen generellen Regelung der Zulässigkeit der heterologen Insemination, denn es bestehen gesetzliche und berufsrechtliche Zulässigkeitsbeschränkungen fort. 404 Jedoch ist insofern dem Verweis der zweitgenannten Auffassung auf die legislatorischen und judikativen Entwicklungen und der daraus gezogenen Schlussfolgerung eines gesellschaftlichen Wertewandels zugunsten der heterologen künstlichen Befruchtung vollumfänglich zuzustimmen.…”
Section: Ddd) Stellungnahmeunclassified
“…693 Schließlich entfalte die Einwilligung -anders als die Vaterschaftsanerkennung und sonstige personenrechtliche Rechtsgeschäfte -keine unmittelbare statusrechtliche Wirkung. 694 Sie ziele mithin primär nicht auf Rechtsgestaltung, sondern auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolges, nämlich das Entstehen eines Kindes. 695 Auch eine analoge Anwendung der rechtsgeschäftlichen Bestimmungen komme aufgrund der besonderen Eigenart und typischen Interessenlage bei der Einwilligung in die künstliche Befruchtung nicht in Betracht, da dies dem intendierten Schutz des Kindes vor rechtlicher Vaterlosigkeit zuwiderliefe.…”
Section: (Aa) Rechtsnatur Der Einwilligung In Die Heterologe Insemination (Aaa) Erste Auffassung -Einwilligungserklärung Als Willensgetraunclassified
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