Seit einigen Jahren erleben wir eine ungeheure Ausweitung ambulant durchgeführter Operationen. Dies liegt zum einen darin begründet, dass die rasante Entwicklung der Technik mit ihren endoskopischen und laparoskopischen Verfahren der minimal-invasiven Chirurgie neue Möglichkeiten in Diagnostik und Therapie eröffnet hat. Zum anderen sorgt der finanzielle "Druck der leeren Kassen", die Mittelknappheit in unserem Gesundheitssystem für eine breite politische, gesetzliche und medizinische Förderung des ambulanten Operierens, da diese Operationsmethode erhebliches Einsparpotenzial bietet. Hinzu kommt, dass die Patienten die kurze Liegezeit, die Beibehaltung des häus-lichen Umfelds, die geringeren Schmerzen und andere Vorzüge des ambulanten Operierens sehr hoch schätzen und solche Operationen für "einen Klacks" oder "völlig harmlos" halten. Dabei unterschätzen sie aber die Risiken; denn von Seiten der Ärzte wird mit Recht immer wieder betont, der Begriff "minimal-invasiv" sei irreführend. "Kleine Schnitte, große Gefahren" heißt es dort häufig, und auch aus juristischer Sicht ist Vorsicht angebracht, wie viele Haftungsfälle auf diesem Gebiet in den letzten Jahren zeigen. Denn sowohl das endoskopischlaparoskopische als auch das ambulante Vorgehen hat spezifische Gefahrenquellen und muss deshalb bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen, die sich aus dem immer wieder betonten, unverrückbaren Kernsatz des Arzthaftungsrechts ableiten: Absolute Priorität vor allen anderen Erwägungen haben Schutz und Sicherheit des Patienten.
Leitthema
K. Ulsenheimer · München
Haftungsrechtliche Probleme beim ambulanten OperierenAus haftungsrechtlicher Sicht geht es beim ambulanten Operieren im wesentlichen um vier Problemkreise: