“…Auf den ersten Blick erscheint es fraglich, ob dieser Ninurta-muballiṭ mit dem Bruder des Mannummēšu-liṣṣur identisch ist, der fünf Jahre zuvor, im Jahr Samsu-iluna 6, von Nannāja adoptiert worden war. Die Namen der Zeugen machen jedoch die Zugehörigkeit von OECT 8, 21 zum Archiv des Mannum-mēšu-liṣṣur wahrscheinlich: Vier der vermutlich insgesamt sechs Zeugennamen sind erhalten und alle vier kommen auch sonst mehrfach in Urkunden der Familie des Mannum-mēšu-liṣṣur vor.⁴¹ Entweder also ist OECT 8, 21 der erste altbabylonische Beleg dafür, dass ein Individuum gleichzeitig von mehreren verschiedenen Personen adoptiert sein konnte,⁴² oder man muss davon ausgehen, dass Nannāja, Westbrook (1988, 63a), Van De Mieroop (1991-1993 zu Text 27 und 128a-b) und Charpin (1994, 95b zu Nr. 27).…”