1983
DOI: 10.1515/zatw.1983.95.3.319
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Einige Bemerkungen zum altmesopotamischen Recht sonderlich nach Quellen in sumerischer Sprache

Abstract: Wer sich mit dem Begriff »Recht« im alten Mesopotamien 2 befaßt, hat sich zunächst mit der Tatsache abzufinden, daß die Sprachen des alten Zweistromlandes, das Sumerische und das semitische Akkadisch, dafür, wie auch für etwa für jedermann verbindliche Konventionen (»Gesetz«), die sich dem Menschen unabhängig von Zeit -oder situationsgebundener Einschätzung zwingend auferlegten, keine spezifische Terminologie entwickelt haben 3 . Zwar hat es zwischen individuellen Personen allerhand Vorgänge gegeben, die einen… Show more

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