“…100 Insbesondere kennt das amerikanische Recht den Begriff des außervertrag-lichen Schuldverhältnisses nicht. 101 Vincent, der keiner dieser beiden Gruppen zuzuordnen ist, bildet somit einen willkommenen Anlass, einzelne Haftungsgründe voneinander abzugrenzen und die Systematik des zivilrechtlichen Haftungssystems zu hinterfragen und/oder zu verfeinern.…”