“…Im Bedarfsfall sollte eine interdisziplinär vorgenommene Untersuchung und Dokumentation (sog. "Rendezvous"-Prinzip, siehe Praxisbox "Grundlagen der Untersuchung von Geschädigten nach Gewalttaten") einer wiederholten Inspektion vorgezogen werden, um eine untersuchungsbedingte Re-Traumatisierung zu verringern [12,13]. Der vorliegende Artikel geht insbesondere auf die forensischen Gesichtspunkte der Dokumentation und Spurensicherung ein.…”