2014
DOI: 10.1628/978-3-16-153417-1
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Die Verfassungsgarantie kommunaler Selbstverwaltung

Abstract: Die Aktualität der Herausforderungen kommunaler Selbstverwaltung steht in deutlichem Gegensatz zur dogmatischen Entfaltung des Art. 28 Abs. 2 GG. Andreas Engels hat daher das Anliegen, mit Hilfe einer dogmatischen Rekonstruktion eine belastbare Basis zur Bewältigung der Herausforderungen kommunaler Selbstverwaltung zu scha en. Der entwickelte Neuansatz erhebt dabei erklärtermaßen nicht den Anspruch, alle Fragestellungen zu beantworten. Wohl aber sollen Unzulänglichkeiten beseitigt werden, die auf Schwächen der… Show more

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“…1 S. 7 GG auf einen allgemeinen Aufgabenbegriff Bezug nimmt. 671 Für diese Sichtweise sprechen auch einige landesverfassungsrechtliche Konnexitätsregelungen, die "besondere Anforderungen" an die Aufgabenerfüllung explizit mit einer Ausgleichspflicht belegen 672 und dadurch verdeutlichen, dass die materielle Aufgabenübertragung als solche diese Verpflichtung noch nicht beinhaltet, sondern gesondert normiert werden muss. 673 Das bedeutet in dieser Konsequenz allerdings auch, dass auf Kommunen je nach Ausgestaltung der landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregelung durch die Verpflichtung zur Schaffung eines Portalverbundes nach Art.…”
Section: Rechtsdogmatische Betrachtung Von Netzwerkenunclassified
“…1 S. 7 GG auf einen allgemeinen Aufgabenbegriff Bezug nimmt. 671 Für diese Sichtweise sprechen auch einige landesverfassungsrechtliche Konnexitätsregelungen, die "besondere Anforderungen" an die Aufgabenerfüllung explizit mit einer Ausgleichspflicht belegen 672 und dadurch verdeutlichen, dass die materielle Aufgabenübertragung als solche diese Verpflichtung noch nicht beinhaltet, sondern gesondert normiert werden muss. 673 Das bedeutet in dieser Konsequenz allerdings auch, dass auf Kommunen je nach Ausgestaltung der landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregelung durch die Verpflichtung zur Schaffung eines Portalverbundes nach Art.…”
Section: Rechtsdogmatische Betrachtung Von Netzwerkenunclassified
“…Governments might frame a problem as local or international in order to (dis-)claim responsibility 37 , while environmental organizations can try to upscale an issue when legal or public support seems to be greater on the national or international level (or vice versa downscale it to the regional/local level). 38 The goal of this article is to demonstrate the utility of spatial theory for analysing processes and outcomes of environmental peacebuilding.…”
Section: Introductionmentioning
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