Sozialmedizinische Begutachtung Für Die Gesetzliche Rentenversicherung 2003
DOI: 10.1007/978-3-662-09954-4_5
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Die sozialmedizinische Begutachtung

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“…Zwar wird der ICF auch als Bezugssystem für die biopsychosozia− le Ausrichtung bei der sozialmedizinischen Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung Geltung zugesprochen [3]. Die Implementierung eines solchen Bezugssystems in den Begutach− tungsprozess ist aber keineswegs abgeschlossen: ¹Es ist zu er− warten, dass mit der systematischen Einbindung des Denkmo− dells der ICF ein verstärkter Wahrnehmungsprozess für die Di− mensionen der funktionalen Gesundheit auch im Bereich der so− zialmedizinischen Begutachtung einsetzt.…”
Section: Die Konzeptionelle Orientierung Medizinischer Rehabilitation Anunclassified
“…Zwar wird der ICF auch als Bezugssystem für die biopsychosozia− le Ausrichtung bei der sozialmedizinischen Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung Geltung zugesprochen [3]. Die Implementierung eines solchen Bezugssystems in den Begutach− tungsprozess ist aber keineswegs abgeschlossen: ¹Es ist zu er− warten, dass mit der systematischen Einbindung des Denkmo− dells der ICF ein verstärkter Wahrnehmungsprozess für die Di− mensionen der funktionalen Gesundheit auch im Bereich der so− zialmedizinischen Begutachtung einsetzt.…”
Section: Die Konzeptionelle Orientierung Medizinischer Rehabilitation Anunclassified
“…If specific legal and medical requirements are met, disability pension is allocated to compensate the permanent financial loss. Insured persons at risk of reduced earning capacity are subject to a medical examination in the context of a work capacity evaluation whenever their medical records yield insufficient information [12, 13]. Medical examinations employ the International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF), which includes the individual evaluations of work-related somatic, psychological, and social conditions in the realm of work.…”
Section: Introductionmentioning
confidence: 99%
“…kommt noch hinzu, dass eine Reihe nicht-medizinischer Faktoren Einfl uss auf den Prozess der Genesung oder, im ung ü nstigen Fall, auf die Progression der Erkrankung nimmt. Neben individuellen Merkmalen der Patienten, wie Geschlecht oder Alter, z ä hlen hierzu auch exogene Faktoren einschlie ß lich der Arbeitsbedingungen der Antragstellerinnen und Antragsteller [1] . Beanspruchungen, die aus der t ä glichen Arbeit resultieren, sind nicht nur in vielen F ä llen als Risikofaktoren an der Entstehung der Grunderkrankung und damit der Basis des Rehabilitationsbedarfs beteiligt [2 -4] ; sie k ö nnen potenziell auch Einfl uss auf den weiteren Verlauf der Erkrankung und die Wiedereingliederung nehmen.…”
unclassified
“…Der Rehabilitationsbedarf und die Rehabilitationsprognose sind in solchen F ä llen also valider einsch ä tzbar, wenn die spezifi schen arbeitsbezogenen Risikofaktoren bekannt sind. Diesem Umstand soll die Bedarfsfeststellung Rechnung tragen, indem in Anlehnung an das umfassende Konzept der ICF (Internationale Klassifi kation der Funktionsf ä higkeit, Behinderung und Gesundheit) bedeutsame Kontextfaktoren, zu denen nach der oben dargelegten Lesart auch die Arbeitsbedingungen z ä hlen, Eingang in die sozialmedizinische Bewertung fi nden [1] . Die Vorbedingung f ü r eine rationale und ö konomische Einbeziehung dieser Faktoren in die Bedarfsfeststellung ist aber die Benennung konkreter arbeitsbezogener Risikofaktoren und die Quantifi zierung ihres tats ä chlichen Beitrags zur Prognose.…”
unclassified