Der*die Bundespräsident*in ist das Staatsoberhaupt der Republik. 9 Das Amt wird durch eine Direktwahl bestellt, wahlberechtigt sind alle Staatsbürger*innen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Passiv wählbar sind Kandidat*innen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr. 9 Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode. Amtssitz ist die Wiener Hofburg. 9 Auf der Ebene der Formalverfassung entspricht Österreich dem semipräsidentiellen Regimetyp; die Praxis ist jedoch eindeutig geprägt von einer parlamentarischen Regierungsweise. 9 Die österreichische Bundespräsidentschaft ist charakterisiert durch die gelebte Praxis des "Rollenverzichts" und einen quasi-sakralen Status des Amtes. 9 Der*die Bundespräsident*in ernennt den*die Bundeskanzler*in und auf dessen*deren Vorschlag die Bundesregierung. Ebenso können der Nationalrat oder die Landtage durch das Staatsoberhaupt aufgelöst werden. 9 Zentrale Aufgabe ist die Repräsentation -der*die Bundespräsident*in personalisiert die Republik als Ganzes und vertritt sie im Ausland. 9 Der lange und nervenaufreibende Wahlkampf 2016 zeitigte große Veränderungen, insofern als die Kandidaten von SPÖ und ÖVP bereits im ersten Wahlgang ausschieden und sich Alexander Van der Bellen (GRÜNE) schlussendlich gegen Norbert Hofer (FPÖ) durchsetzen konnte. Gemessen an den außergewöhnlichen Umständen der Wahl Van der Bellens ist jedoch auch seine Amtsführung durch eine Politik der ruhigen Hand charakterisiert.
EinleitungDer*die Bundespräsident*in ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Die allermeisten demokratischen Systeme kennen ein Staatsoberhaupt. In dieser Hinsicht bildet die Schweiz, die darauf zugunsten des Prinzips einer Direktorialregierung (mit einem turnusmäßigen Wechsel der sieben Bundesrät*innen in der Funktion des*der Bundespräsidenten*Bundespräsidentin) bewusst verzichtet, die große Ausnahme in Europa.