“…Funktionsaufnahmen sollten nur unter ärztlicher Kontrolle -am besten vom Wirbelsäulenchirurgen selbst -durchgeführt werden. In besonderen Fällen kann beim polytraumatisierten Patienten zum so genannten "Frakturscreening" eine Skelettszintigraphie veranlasst werden [12]. Diese ist jedoch erst nach dem 8. posttraumatischen Tag aussagekräftig [5].…”