“…Die Motivation für den Gesetzgeber, mit der SE eine europaweite supranationale Rechtsform zu schaffen, bestand in erster Linie allerdings nicht darin, den Unternehmen freie Verhandlungen hinsichtlich Arbeitnehmermitbestimmung zu ermöglichen. Vielmehr entstanden durch die SE für europaweit tätige Unternehmen neben der Möglichkeit, ihre Geschäfte in einer einheitlichen Holding zusammenzufassen, noch weitere Vorteile: Grenzübergreifende Aktivitäten, wie Fusionen oder Übernahmen im Zuge einer strategischen Neuordnung oder Expansion, sind einfacher durchzuführen, der Unternehmenssitz kann relativ unbürokratisch und kostengünstig verlagert werden, und ein Auftritt als EU-weite wirtschaftliche und rechtliche Einheit wird erleichtert (Kalss und Hügel, 2004; Lutter, 2005; Gold und Schwimbersky, 2008). Dennoch war die Beteiligung der Arbeitnehmer, und im Besonderen die Regelung der unternehmerischen Mitbestimmung, zentraler Diskussionspunkt in der Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen zur SE.…”