2008
DOI: 10.9785/ovs-cr-2008-499
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“…607 Dieser lässt sich als Vorbeugung einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der Lauterkeit des Wettbewerbs formulieren. 608 Bei genauerem Hinsehen aber spielen die kritischen Stimmen nicht auf eine (vermeintlich) unterschiedliche Zielsetzung an, sondern verweisen auf die zur Zweckerreichung eingesetzten Mittel. 609 Anforderungen des Art.…”
Section: Einordnung Des Lösungsansatzesunclassified
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“…607 Dieser lässt sich als Vorbeugung einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der Lauterkeit des Wettbewerbs formulieren. 608 Bei genauerem Hinsehen aber spielen die kritischen Stimmen nicht auf eine (vermeintlich) unterschiedliche Zielsetzung an, sondern verweisen auf die zur Zweckerreichung eingesetzten Mittel. 609 Anforderungen des Art.…”
Section: Einordnung Des Lösungsansatzesunclassified
“…Gefahrvermeidungspflichten in der Sache bereits in Form der vom Gesetzgeber in § § 3 bis 7 UWG verankerten Verhaltensgebote vorgesehen und fügten sich daher nahtlos in die Systematik der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ein. 634 Eine Übertragung des Gedankens der Verantwortlichkeit für eine Gefahrenquelle auf das zu diesem Zweck eingesetzte Mittel der Sanktion von Verhaltensunrecht aber ist zumindest dann bedenklich, wenn die Verhaltenspflichten einen beschränkten Adressatenkreis haben. 635 Der Ansatz des BGH führt dazu, dass eine "allgemeine" wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht geschaffen wird, die durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen ist.…”
Section: Tendenz Der Rechtsprechungunclassified
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