ZusammenfassungZiel der Untersuchung ist eine historisch-institutionalistische Analyse graduellen Institutionenwandels im SGB II zwischen 2003 und 2022. Hierbei werden drei in Wechselwirkung stehende Elemente der bisherigen Grundsicherung untersucht: die Leitidee des „Fördern und Fordern“ als verrechtlichter Ausdruck des neuen wohlfahrtsstaatlichen Paradigmas der Aktivierung, Sanktionen sowie das Instrument der Eingliederungsvereinbarung. Die Analyseergebnisse werden in Bezug auf die fünf Mechanismen graduellen Wandels nach Streeck und Thelen ausgewertet. Die Ergebnisse der Untersuchung lassen darauf schließen, dass es bei der Leitidee des „Fördern und Fordern“ bis vor der Einführung des Bürgergeldes zu diversen Umdeutungen der Leitidee durch die stärkere Betonung des „Förderns“ kam (conversion). Mit der Einführung des Bürgergeldes 2023 lässt sich eine Variation der Leitidee feststellen (drift). Auch bei den beiden anderen Elementen wurden trotz neuer (Sprach-)Regelung weder Sanktionen noch die Eingliederungsvereinbarung gänzlich abgeschafft, sondern Regelungen Stück für Stück ergänzt und schließlich mit der Einführung des Bürgergeldes modifiziert (layering). Insgesamt, so die Schlussfolgerung, kann daher von einem Paradigmenwechsel keine Rede sein, vielmehr deuteten sich eine Reihe der Veränderungen bereits inkrementell seit 2008 an.