“…auch Richter, 2019, Zwar ist die Zuordnung von Regelverstößen zu Sanktionsstufen von Uneindeutigkeit geprägt, die situative Auslegungen erfordert. Aber auch in Fällen, in denen das von den Lehrkräften monierte Schüler:innenverhalten recht eindeutig einer der Sanktionsstufen zugeordnet werden kann, scheint die Handhabung der Verhaltenspyramide durch die Lehrkräfte willkürlich zu sein.Raufelders Beobachtung lässt bereits vermuten, was andere Studien zeigen: Differenzen zwischen Lehrkraft und Lernenden in der Interpretation von Situationen und mutmaßlichen Regelverstößen können -gerade weil die Lehrkraft sich aufgrund ihrer ordnungsbezogenen Dominanzposition mit ihrer Deutung im Allgemeinen durchzusetzen vermag -zu einer Potenzierung etwaiger Problemlagen im Unterricht führen oder diese überhaupt erst hervorbringen(Makarova et al, 2014;Twardella, 2010;Weitkämper, 2019;Wenzl, 2015). Auf der Ebene allgemeiner Einschätzungen des Störungsniveaus scheinen die Wahrnehmungen von Lehrenden und Lernenden zwar nicht so stark auseinanderzugehen.…”