“…Die Forschung zu diesem Fall ist bislang auf den Aspekt der Homosexualität fixiert. So wird meist behauptet, die beiden seien "wegen ihres Lesbischseins von Staats wegen verfolgt" wor- (62) . Eine Interpretation, die in die Irre führt, denn der BVG ging es nicht um die sexuellen Handlungen, sondern darum, dass die Beteiligten "am nächsten Tag nicht ihren Dienst versehen konnten" -wofür im Wesentlichen der Alkoholkonsum verantwortlich gewesen sein dürfte (63) .…”