Bundesstaatlichkeit ist ganz wesentlich gekennzeichnet durch Kooperation. Die Abkehr vom rein gliedstaatlichen Verständnis zum föderalen Zusammenwirken in einem Bündnis hat ein leistungsfähiges Staatsgebilde hervorgebracht, das einen natürlichen Bedarf nach partnerschaftlichem Agieren und föderalstaatlicher Verzahnung in sich trägt. 1 Dies spiegelt sich auch in der Umsetzung öffentlicher Projekte von besonderer Größe wider. Deren Realisierung ist kein Novum, ebenso wenig wie damit häufig verbundene Kosten-und Terminüberschreitung, die sie in den Fokus negativer Aufmerksamkeit rücken. Auch handelt es sich nicht um ein spezifisch deutsches Problem. 2 Weltweit kosten solche Projekte letztendlich mehr und werden viel später in Betrieb genommen als anfänglich prognostiziert. 3 Der Wirt-