Der Beitrag führt in das sozialpsychologische Phänomen des Gruppendenkens ein. Kennzeichen und Gegenstrategien werden anhand von Zeugenaussagen vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss am Beispiel des Aufsichtsrats illustriert. Normative Implikationen de lege ferenda schließen sich an. Sie betreffen unabhängige Mitglieder (auch auf der Arbeitnehmerbank), Direktinformationsrechte im Unternehmen (unter Einschluss von Hinweisgebern) und den Investorendialog (auch mit Leerverkäufern). I. Entscheidungstheorien und Recht Der Setzung und Anwendung von Recht liegt mindestens implizit eine Entscheidungstheorie zugrunde, die Vorhersagen über menschliche Handlungen erlaubt. Das gilt jedenfalls, wenn man Rechtsetzung undanwendung auch als Steuerungsinstrument begreift. Ohne Prognose, wie Menschen auf rechtliche Sanktionen reagieren werden, lässt sich nicht sinnvoll steuern. 1 Manche Theorien ermitteln derartige Vorhersagen anhand eines Als-ob-Modells. Unter der Annahme gegebener Präferenzen und rationaler Akteure wird die optimale Entscheidung errechnet. Menschliches Verhalten, so die Projektion, wird sich an die optimale Entscheidung annähern. 2 Andere Theorien entwerfen keine Als-ob-Modelle, sondern arbeiten experimentell. Dadurch ist insbesondere der Nachweis kognitiver Verzerrungen gelungen. So lässt sich etwa für bestimmte Situationen vorhersagen, dass Menschen gerade nicht die optimale Strategie zur Verwirklichung von Präferenzen wählen werden. 3 Klassische Beispiele betreffen die menschliche Informationsauswertung. Bereits erprobte Handlungsstrategien werden bevorzugt, obwohl sie nicht optimal sind, 4 spezifische Einzelinformationen * Dieser Beitrag wurde ursprünglich in der JuristenZeitung (JZ 2023, 693) veröffentlicht: https://www.mohrsiebeck.com/zeitschrift/juristenzeitung-jz ** SAFE Policy Paper repräsentieren die persönlichen Ansichten der Autoren und nicht notwendigerweise die von SAFE oder seiner Mitarbeiter.