“…Bei der Immunprophylaxe ist die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit zu beachten (GeflPestV), bei Beständen ab 350 Tieren kommen weitere Vorschriften hinzu. Weiterhin kann es sinnvoll sein, die Tiere gegen andere, endemisch vorkommende oder bereits im Bestand aufgetretene Infektionskrankheiten zu impfen 7 , 15 . Es wird empfohlen, Impftermine mit mehreren Besitzer*innen anzubieten, da kommerzielle Impfstoffe meist nur in größeren Einheiten (mind.…”